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Deine Stimme im Betrieb!

geschrieben von Chiara 

Was ist eigentlich die JAV?

Die JAV ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung eines Betriebs. Sie ist Pflicht für jeden Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht und mindestens fünf Personen unter 18 Jahren oder Azubis unter 25 Jahren, beschäftigt sind.

 

Was sind die Aufgaben der JAV?

Ihre Aufgabe besteht in der Vertretung der Jugendlichen, der Auszubildenden und der dualen Studierenden. Dafür nehmen die JAV-Mitglieder zum Beispiel an Betriebsratssitzungen oder an sonstigen Besprechungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber teil. Wenn Abstimmungen überwiegend die Azubis, dualen Studierenden und Jugendlichen betrifft, ist die JAV sogar stimmberechtigt.

Außerdem können sie Maßnahmen, die den Jugendlichen und Azubis helfen, im Betriebsrat beantragen. Darüber hinaus hat die JAV eine Kontrollpflicht, sie muss überprüfen, ob geltende Arbeitsgesetze, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Unfallverhütungsmaßnahmen eingehalten werden.

 

Wie wird die JAV gewählt?

Die Wahlen für die JAV finden alle zwei Jahre statt, die nächste ist im Oktober und November 2022. Wählen dürfen alle Arbeitnehmer*innen unter 18 Jahren und alle Azubis und dualen Studierenden eines Betriebs. Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle Arbeitnehmer*innen unter 25 Jahren und alle Azubis und dualen Studierenden. Allerdings nur, wenn die Person nicht bereits Mitglied im Betriebsrat ist. Aus wie vielen Personen die JAV besteht, hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten ab. Bei der Hanseatic Bank gibt es momentan 19 Azubis und duale Studierende, wir wählen deswegen einen Jugend- und Ausbildungsvertreter und eine Vertretung.

 

Besondere Rechte der JAV

Neben dem Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen hat gelten für die Mitglieder der JAV weitere besondere Regeln: So gibt es beispielsweise einen Kündigungsschutz. Ein Mitglied der JAV kann während seiner Amtszeit und ein Jahr danach nicht ordentlich gekündigt werden. Des Weiteren haben Mitglieder der JAV einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung.